Zukunft stiften
Der Stiftungsbund berät und unterstützt Stifterinnen und Stifter und solche, die es werden wollen, bei allen Fragen rund um die Stiftungsgründung und –verwaltung.
Tun Sie Gutes mit einer Stiftung.
Leistungen
Eine Stiftung – zahlreiche Möglichkeiten! Mit einer Stiftung haben Sie die Chance, die Zukunft aktiv mitzugestalten und einen bestimmten Zweck nachhaltig zu unterstützen, der Ihnen ganz besonders am Herzen liegt. Das Besondere an einer Stiftung: Sie folgt ihrem Stiftungszweck. Damit die dabei eingesetzten Mittel die bestmögliche Wirkung erzielen können, ist eine gute Stiftungspraxis unabdingbar. Der Stiftungsbund richtet sich sowohl an bestehende als auch an potentielle Stifterinnen und Stifter. Als Dachorganisation kann er grundlegende Leistungen übernehmen und Hilfestellung geben.
Die konkreten Möglichkeiten der Zusammenarbeit stehen auf vier Säulen:
Stiftungsgründung
Ein selbst gewähltes Anliegen dauerhaft unterstützen – wer eine Stiftung gründet, kann genau dies realisieren. Denn eine Stiftung ist darauf ausgelegt, auf ewig zu bestehen und dem festgelegten Stiftungszweck zu dienen. Nicht zuletzt aufgrund dieses Ewigkeitsgedankens stellen sich bei der Gründung einer Stiftung viele Fragen, deren Antworten sorgfältig überlegt sein wollen.
Der Stiftungsbund steht Stifterinnen und Stiftern bei der Planung und inhaltlichen Konzeption einer zu gründenden Stiftung zur Seite und unterstützt bei allen Fragen rund um den Gründungsprozess.
Stiftungsberatung
Der Stiftungsbund bietet allgemeine Beratung zu diversen Aspekten der Stiftungsarbeit sowie inhaltliche Beratung im Hinblick auf gewünschte Förderaktivitäten. Die Entwicklung einer individuellen Stiftungsstrategie steht dabei im Vordergrund, um den Wünschen der Stifter zu entsprechen. Darüber hinaus kann der Bund kompetente Ansprechpartner in speziellen Fachbereichen vermitteln (z. B. Rechtsberatung).
Stiftungsverwaltung
Selbstständige Stiftungen
Notwendige Verwaltungsaufgaben können die Erfüllung des Stiftungszwecks belasten – vor allem wenn die finanzielle Ausstattung vergleichsweise gering ist.
Beim Stiftungsbund haben selbstständige Stiftungen die Möglichkeit, bestimmte Verwaltungsaufgaben auszulagern. Dazu gehören administrative Aufgaben wie die Erstellung des Jahresabschlusses, ebenso wie die Bereitstellung eines Büroservices oder die Übernahme der Buchhaltung. Darüber hinaus unterstützt der Bund interessierte Stiftungen bei ihrer Öffentlichkeitsarbeit.
Unselbstständige Stiftungen
Eine Treuhandstiftung benötigt als nicht selbstständige Stiftung einen Treuhänder, der das Vermögen verwaltet und zur Erfüllung des Stiftungszwecks einsetzt. Der Stiftungsbund kann die Funktion eines Treuhänders einnehmen. Als Institution bietet er darüber hinaus, im Gegensatz zu einer natürlichen Person, eine langfristige Perspektive der Stiftungsverwaltung. Weitere administrative Aufgaben, wie die Übernahme des Büroservices über die Spendenverwaltung bis hin zur Gestaltung der Öffentlichkeitsarbeit, gehören zu seinem Leistungsspektrum.
Vernetzung
Ein starkes Netzwerk ist die Grundlage für erfolgreiche Stiftungsarbeit. Durch den gegenseitigen Austausch können Synergien entdeckt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, von anderen Stiftungen zu lernen. Gegen eine geringe Jahresgebühr können auch bereits bestehende Stiftungen dem Stiftungsbund beitreten und somit Teil eines lebendigen Netzwerkes werden. Perspektivisch können auf diese Weise wertvolle Kooperationen entstehen, die gemeinsam wichtige Förderprojekte planen und verwirklichen.
Wissenswertes
Viele Menschen wollen sich in besonderem Maße und nachhaltig für einen Zweck engagieren, der ihnen am Herzen liegt und den sie mitgestalten können – über Spenden hinaus. Ein solches Engagement kann durch eine Zustiftung zu einem bestehenden Stiftungsvermögen oder auch durch das Gründen einer eigenen gemeinnützigen Stiftung erfolgen.
Doch wie gründet man eine Stiftung? Erste Antworten auf die wichtigsten Fragen und Vorüberlegungen gibt Ihnen der nachfolgende Überblick. Im Vorfeld einer Stiftungsgründung ist eine umfassende Beratung jedoch unabdingbar. Nehmen Sie gerne Kontakt zu uns auf.
Bei einer Stiftung handelt es sich rein organisatorisch um eine verselbstständigte Vermögensmasse, die dauerhaft einem bestimmten Zweck – insbesondere gemeinnützigen Zwecken – dient. Diese werden vom Stifter festgelegt. Ist eine Stiftung gegründet, gehört sie „sich selbst“. Das Vermögen geht vom Stifter auf die Stiftung über.
Der Begriff der „Stiftung“ ist ein im Gesetz nicht definierter Oberbegriff, hinter dem sich unterschiedliche Rechtsformen verbergen: Man unterscheidet u. a. rechtsfähige, selbstständige Stiftungen, die der staatlichen Stiftungsaufsicht unterstehen, und unselbstständige, nichtrechtsfähige Treuhandstiftungen, die durch einen Treuhänder verwaltet werden. Spezielle Stiftungstypen sind z. B. die Bürgerstiftung, die Familienstiftung, die unternehmensgebundene Stiftung oder die Verbrauchsstiftung.
Stiften können Privatpersonen, Unternehmen, Vereine und die öffentliche Hand. Eine Stiftung kann bereits zu Lebzeiten oder von Todes wegen errichtet werden. Da Stiftungen in der Regel dem Ewigkeitsgedanken folgen, können die Stiftungsgründer dauerhaft und nachhaltig zum Gemeinwohl beitragen und nachfolgenden Generationen etwas hinterlassen. Die Stiftung kann auch als Erbe eingesetzt werden.
Um als gemeinnützig anerkannt zu werden, müssen Stiftungssatzung und die tatsächlichen Stiftungsaktivitäten drei Grundprinzipien folgen: Selbstlosigkeit, Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit. Der gewählte Stiftungszweck muss als gemeinnützig anerkannt sein. Welche dies sein können, ist §52 der Abgabenordnung (AO) des deutschen Steuerrechts zu entnehmen, denn mit der Gemeinnützigkeit gehen Steuervorteile einher.
Die Stifterin oder der Stifter können den Zweck der Stiftung frei wählen und auf diese Weise ihren Willen manifestieren. Eigene Wertvorstellungen und Visionen können in den Stiftungszweck einfließen. Es gibt jedoch einige Aspekte zu beachten: Soll die Stiftung einem gemeinnützigen Zweck dienen, muss dieser auch als gemeinnützig anerkannt sein. Ist der Stiftungszweck zu eng formuliert, besteht womöglich keine Flexibilität mehr, um die Ausrichtung der Stiftung später an veränderte Rahmenbedingungen anpassen zu können. Ist der Stiftungszweck zu weit formuliert, kommt der Stifterwille nicht klar zum Ausdruck.
Um zu Lebzeiten eine selbstständige, rechtsfähige Stiftung gründen zu können, bedarf es eines Stiftungsgeschäftes und einer Satzung. Beim Stiftungsgeschäft handelt es sich um eine einseitige Erklärung der Stifterin oder des Stifters, die in Schriftform erfolgt. Darin bekundet der Stiftende seine Absicht für die Stiftung. Die Satzung ist die Verfassung der Stiftung. Sie muss zwingend Angaben zu Name, Sitz, Vorstand, Zweck und Vermögen beinhalten. Auch bei der Errichtung einer Treuhandstiftung sind Satzung und Stiftungsgeschäft zu beachten. Letzteres erfolgt in Form eines Vertrages zwischen Stiftenden und Treuhänder.
Mit der Anerkennung der Stiftung als gemeinnützig gehen Steuervorteile einher. Darüber hinaus können Stifterinnen und Stifter sowie Spenderinnen und Spender Zuwendungen steuerlich geltend machen.
Für das Vermögen, das gestiftet werden soll, gibt es keine einheitliche Vorgabe. Es gilt jedoch zu beachten, dass die finanzielle Ausstattung der Stiftung zur nachhaltigen und dauerhaften Erfüllung des gewählten Stiftungszweckes geeignet ist.
Zwingend erforderlich ist ein Vorstand, der aus einer oder mehreren Personen besteht. Dabei kann es sich um natürliche und juristische Personen handeln. Es kann außerdem sinnvoll sein, eine Geschäftsführung zu etablieren. Der Vorstand übernimmt die Kontrollfunktion, die Geschäftsführung das operative Geschäft. Ist ein zusätzliches beratendes Gremium gewünscht, bieten sich die Etablierung eines Beirates oder Kuratoriums an.
Stiftungen
Nachfolgende Stiftungen profitieren bereits von der Kompetenz des Stiftungsbundes und nehmen die Serviceangebote in Anspruch. Werden auch Sie Mitglied des Bundes und tragen maßgeblich zur Stärkung eines aktiven Netzwerkes bei.
Die Pflegehilfe-Stiftung
Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf gehören der Gesellschaft an – sind jedoch oft nicht in der Lage, sich hinreichend mitzuteilen, um beachtet zu werden. An diesem Punkt setzt die Pflegehilfe-Stiftung an und möchte jenen Menschen zur Seite stehen, die aufgrund von Krankheit, Alter, oder allgemeiner körperlicher oder seelischer Beeinträchtigung, besondere Unterstützung und Zuwendung benötigen.
Förderschwerpunkte
Ein zentrales Wirkungsfeld stellt die Förderung von Projekten im Bereich der Krankenversorgung, medizinischen Lehre und Forschung dar. Der Zweck der Stiftung wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Einrichtungen für Menschen mit Hilfe- und Pflegebedarf, die Förderung von Einrichtungen im Gesundheitswesen – insbesondere der Stiftung Universitätsmedizin – und die Förderung von Einrichtungen im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe sowie Erziehung und Volksbildung.
Stiftung Über Leben
Die bundesweit agierende Stiftung Über Leben hat es sich zur Aufgabe gemacht, durch neutrale Information und Aufklärung, offenen Austausch und überzeugendes Engagement dazu anzuregen, ÜBER das LEBEN und das, was danach kommt, nachzudenken: Sollen Organe von mir weiterleben? Möchte ich einem anderen Menschen die Chance geben, zu überleben? Eine Basis für eine persönliche und eigenverantwortliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende zu schaffen und diese einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen– dafür setzt sie sich ein. Gleichzeitig tritt die Stiftung in den Dialog mit Partnerorganisationen auf dem Gebiet der Organspende, um gemeinsame Ziele zu definieren und zu verwirklichen. Einer ihrer Schwerpunkte liegt dabei in der Stärkung der Sichtbarkeit des Themas in den digitalen Medien – sei es durch öffentlichkeitswirksame Kampagnen oder Informationsangebote für Vereine, Verbände und Ehrenamtliche auf dem Gebiet der Organspende. Die Stiftung Über Leben ist hervorgegangen aus der 2008 ins Leben gerufenen Stiftung Fürs Leben der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO).
Weitere Informationen unter www.ueber-leben.de
DeSEK – Deutsche Stiftung zur Erforschung von Krebskrankheiten
Die DeSEK – Deutsche Stiftung zur Erforschung von Krebskrankheiten – hat es sich zur Aufgabe gemacht, die Erforschung von Krebskrankheiten zu unterstützen und auf diese Weise einen entscheidenden Beitrag zu leisten, dass Krebskrankheiten zukünftig besser therapiert und letztendlich sogar verhindert werden können.
Förderschwerpunkte
Die Stiftung unterstützt dabei in erster Linie die Grundlagenforschung: Wie entstehen Krebszellen? Was begünstigt das Wachstum von Tumoren? Wie reagieren Krebszellen auf bestimmte Behandlungsmethoden? Aufbauend auf neuen Erkenntnissen sollen sowohl innovative Ansätze zur Vorbeugung und Diagnose von Krebskrankheiten als auch moderne Therapieverfahren mit besserer Wirksamkeit entwickelt werden.
Maßgebliche Arbeit mit entscheidenden Erfolgen auf diesem Gebiet leistet das von der DeSEK unterstützte IFZ – Institut für Zellbiologie (Tumorforschung) an der Universitätsmedizin Essen. Eng vernetzt mit dem Westdeutschen Tumorzentrum Essen (WTZ) in der direkten Nachbarschaft und weiteren renommierten nationalen und internationalen Forschungsinstituten sind umfassende Einblicke in die Entstehung von Lymphdrüsen-und Blutkrebs gelungen. Ebenso wie in die Entwicklung neuer Methoden, die Krebszellen empfindlicher gegenüber Bestrahlung machen und das gesunde Gewebe schützen. Neue Hoffnung liefern vielversprechende Ansätze im Bereich der Immuntherapie.
Weitere Informationen unter www.desek.de
Erika und Franz Spürkel-Stiftung
Krebs hat viele Ausprägungen und kann Menschen jeden Alters treffen. Es ist eine Krankheit, mit der zahlreiche Menschen in Berührung kommen. Hoffnung und der Glaube an Genesung können in dieser Zeit wichtige Wegbegleiter sein und Lebensmut schenken. Einen entscheidenden Beitrag dazu leistet die Krebsforschung. Die „Erika und Franz Spürkel-Stiftung“ hat sich zum Ziel gesetzt, diese nachhaltig und langfristig zu stärken.
Förderschwerpunkte
Der Stiftungszweck wird insbesondere durch die Unterstützung der „DeSEK – Deutsche Stiftung zur Erforschung von Krebskrankheiten“ verwirklicht. Zusammen mit ihrem Unterstützer- und Partnerkreis macht sich die DeSEK für Fortschritte im Bereich der Krebsforschung stark, fördert innovative Forschungsideen und stellt Informationsangebote für Betroffene und ihre Angehörigen bereit.
Beyer-Stiftung für Kinder in Not
Kinder bedeuten Zukunft. Trotz vieler gesellschaftspolitischer Anstrengungen ist Chancengerechtigkeit für alle Kinder gegenwärtig nicht verwirklicht. Kinder geraten oft unverschuldet in Notsituationen. Schwere Krankheit, Missbrauch, Vernachlässigung sowie psychische Erkrankungen oder Tod der Eltern bzw. eines Elternteils belasten die Seele eines Kindes nachhaltig.
Viele Einrichtungen, die Kinder in diesen Situationen versorgen, sind auf externe Mittel angewiesen, um ihren Standard zu sichern und zusätzliche Angebote zu verwirklichen. An diesem Punkt setzt die „Beyer-Stiftung für Kinder in Not“ an. Sie möchte Projekte zum Wohle betroffener Kinder fördern, für die es keine öffentlichen Mittel gibt.
Förderschwerpunkte
Der Zweck der Stiftung wird insbesondere verwirklicht durch die Förderung von Einrichtungen für kranke Kinder – insbesondere an der Klinik für Kinderheilkunde der Universitätsmedizin Essen – ,die Förderung von Einrichtungen zum Schutz von Kindern sowie gemeinnützige Bildungseinrichtungen für Kinder und die Förderung sozial schwacher Kinder, insbesondere über die Freie Schule Essen e.V.
Arnd Kleine-Stiftung für unfallverletzte Kinder
Ein Unfall ist schnell passiert. Die Spätfolgen können das ganze weitere Leben beeinflussen. Je nach Schwere des Unfalls benötigen die Betroffenen zeitlebens medizinische und therapeutische Unterstützung. Besonders gravierend ist dies für Kinder und Jugendliche, die ihr Leben größtenteils noch vor sich haben und in eine glückliche Zukunft schauen sollten.
Förderschwerpunkte
Zweck der „Arnd Kleine-Stiftung für unfallverletzte Kinder“ ist die Unterstützung von Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren, die in Folge eines Unfalls langfristige Verletzungen bzw. Schädigungen davongetragen haben. Unterstützt werden insbesondere junge Patientinnen und Patienten der Unfallchirurgie an der Universitätsmedizin Essen. Gefördert werden zum Beispiel Reha-Maßnahmen, Kuren, medizinische Hilfsmittel oder Medikamente, die nicht von Krankenkassen oder Unfallversicherungen bezahlt werden können. Ziel der Stiftung ist es, den jungen Betroffenen den Weg in ein möglichst normales Leben zu ebnen.
Isphording-Stiftung
Eine schwere Krankheit bedeutet einen tiefen Einschnitt in das eigene Leben und das Leben der Angehörigen. Nicht immer ist eine Genesung möglich. Manchmal muss man lernen, mit einer chronischen Krankheit umzugehen und diese bestmöglich in den Alltag zu integrieren, um den Betroffen Lebensqualität zu schenken. Manchmal heißt es auch, Abschied zu nehmen von geliebten Menschen und dafür zu sorgen, das Lebensende so friedlich und angenehm wie möglich zu gestalten.
Förderschwerpunkte
Zweck der Stiftung ist die Förderung des öffentlichen Wohlfahrts- und Gesundheitswesens durch Unterstützung spastisch gelähmter Kinder in Essen. Der erweiterte Stiftungszweck umfasst Programme und Projekte zur Unterstützung der Hospizkultur und Palliativversorgung für die Unterbringung und Pflege Schwerstkranker, Bedürftiger und älterer Menschen.
Über uns
Gemeinsam mehr erreichen
Der Stiftungsbund hat es sich zur Aufgabe gemacht, den bedeutungsvollen Beitrag von Stiftungen in den Bereichen Gesundheit und Medizin und weiteren Fachgebieten mit vereinten Kräften zu stärken und wichtiges Stiftungsengagement unter einem Dach zu bündeln.
Der Stiftungsbund geht auf eine Initiative der Stiftung Universitätsmedizin zurück. Seit 2006 realisiert die gemeinnützige Stiftung wegweisende Projekte in den Bereichen Krankenversorgung, Forschung und Lehre auf dem Gebiet der Universitätsmedizin. Sie ist Netzwerker und Impulsgeber in der Region und darüber hinaus.
Der Stiftungsbund steht mit seiner Arbeit für:
Transparenz
Eine transparente Arbeitsweise ist die Basis guter Stiftungspraxis. Denn nur durch Transparenz kann Vertrauen entstehen. Zu jeder Zeit sollte nachvollziehbar sein, dass der Stiftungszweck erfüllt wird. So entsteht das gute Gefühl, zu wissen, dass das Geld an der gewünschten Stelle zum Einsatz kommt.
Verantwortliches Wirtschaften
Die Erfüllung des Stiftungszweckes erfordert verantwortliches Wirtschaften. Der Stiftungsbund hat sich zum Ziel gesetzt, die zur Verfügung stehenden Mittel noch effektiver einzusetzen und Stiftungen durch die Übernahme von Aufgaben zu entlasten.
Identifikation
Der Stiftungsbund ist in seiner Funktion Teil der guten Sache und Botschafter der Stiftungen, die er unter seinem Dach vereint. In diesem Rahmen ist er aktiver Unterstützer bei der Umsetzung des Stiftungszweckes.
Gestalten Sie die Zukunft mit –
Wir helfen Ihnen dabei!
Kontakt
Sie tragen sich mit dem Gedanken, eine eigene Stiftung zu gründen oder möchten mit einer bestehenden Stiftung Mitglied des Stiftungsbundes werden? Sie haben Fragen zu den Leistungen des Bundes und möchten uns kennenlernen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre Kontaktaufnahme per E-Mail.
Carina Helfers
Zertifizierte Stiftungsmanagerin (DSA)
Telefon:
0201-723-3229
E-Mail:
c.helfers@stiftungsbund.ruhr
Stiftungsbund
c/o Stiftung Universitätsmedizin
Hufelandstraße 55
45147 Essen